Rechtsgebiete
Die Ausprägungen des Wirtschaftsstrafrecht sind vielfältig.
Wir sind auf folgende Gebiete spezialisiert:
Allgemeines Strafrecht
Neben der Verteidigung in den Gebieten des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Verteidigung zu den klassischen Tatbeständen des Strafrechts aus dem Strafgesetzbuch und dem allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht.
Hierunter fallen unter anderem (fahrlässige) Körperverletzungs- oder Tötungsdelikte, Raub, Erpressung, Nötigung oder Betäubungsmitteldelikte.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kommen alltäglich vor und betreffen in der Regel fahrlässige Verstöße, so z.B. wenn eine Feuerwehreinfahrt beim Parken übersehen wurde oder in der Hektik des nächsten Termins eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten oder eine rote Ampel überfahren wurde. Diese Verstöße werden ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgt und können neben den finanziellen Kosten über Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis schnell tief in den beruflichen und privaten Alltag eingreifen.
Dazu kommen die auch mit Freiheitsstrafe sanktionierbaren Delikte aus dem Strafgesetzbuch wie die Unfallflucht, die Trunkenheitsfahrt, die Gefährdung des Straßenverkehrs oder auch die fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung. Wir beraten und verteidigen Sie in allen Verfahrensstadien im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und haben dabei stets die für Ihr Problem optimale Lösung im Blick.
Arbeitsstrafrecht
Arbeitsstrafrecht ist die interdisziplinäre Materie par excellence und umfasst alle Gesetzesverstöße mit Bezug zum Arbeitsmarkt, die strafbar oder bußgeldbewehrt sind, insbesondere:
- Arbeitsunfälle,
- Scheinselbstständigkeit,
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,
- Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz,
- illegale Arbeitnehmerüberlassung/ -entsendung,
- Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
- Untreue zum Nachteil eines Unternehmens,
- Verletzung bestimmter Arbeitgeberpflichten und
- Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz.
Im Fadenkreuz der Ermittler befinden sich im Arbeitsstrafrecht insbesondere Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und sonstige Führungskräfte. Es geht dabei nicht nur um Gesetzesverstöße zum Nachteil des Arbeitgebers, sondern auch und gerade zum Nachteil des Arbeitnehmers. Neben den Vorschriften des Kernstrafrechts sind auch eine Vielzahl von Nebengesetzen und abgelegene Spezialvorschriften zu beachten. Im Schadensfall ist ein professionelles Krisenmanagement erforderlich, das sämtliche Themenfelder in den Blick nimmt und nicht selten in einer umfassenden Beratung des Unternehmens zur künftigen Vermeidung gleichgelagerter Vorfälle mündet. Neben der Verteidigung der Individualbetroffenen gilt es auch, drohende Konsequenzen für das Unternehmen abzuwenden.
Rechtshilferecht und Auslieferung
Internationale Rechtshilfe ist mehr als nur die Auslieferung eines Verdächtigen an das Ausland oder die Vernehmung eines Zeugen im oder für das Ausland. Unter dieses Rechtsgebiet fallen alle denkbaren Formen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Strafsachen und bedürfen tiefgehender Kenntnis und Erfahrung.
Dazu gehören neben Auslieferung und Überstellung mittels des Europäischen Haftbefehls bspw.
- Ersuchen um Ermittlungen und Beweiserhebungen (z.B. eine grenzüberschreitende Telekommunikationsüberwachung oder eine Beschuldigtenvernehmung im Ausland), innerhalb der EU durch die Europäische Ermittlungsanordnung,
- vorläufige Sicherstellungen und Einziehungen (also das „Einfrieren“ von Bankkonten)
- internationale Fahndungsersuchen von Interpol (sog. „red notices“), etwa, da in manchen Ländern das Einlösen eines nicht gedeckten Schecks schon für strafbar erachtet wird, ebenso wie
- Vollstreckungsübernahmeersuchen, wenn bspw. ein Verurteilter die Strafe lieber in seinem Heimatstaat verbüßt, was auch aus Resozialisierungsaspekten vorzugswürdig erscheint.
Das Zusammenspiel aus bilateralen, internationalen und supranationalen (EU-)Rechtsinstrumenten (Rahmenbeschlüssen, Richtlinien, Verordnungen) sowie nationalen Vorschriften, insb. im IRG, macht diese exotische Materie zu einer Herausforderung für viele Rechtsanwender, insbesondere, da auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dabei berücksichtigt werden will.
Außenwirtschaftsstrafrecht
Das Außenwirtschaftsrecht enthält Bestimmungen, welche den Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland aus wirtschafts-, außen- und sicherheitspolitischen Gründen regeln.
Danach dient das Außenwirtschaftsrecht der Durchsetzung übergeordneter nationaler Interessen gegenüber den Interessen der Gewerbetreibenden. Gesetzliche Normierungen dazu finden sich im Recht der europäischen Union (EU) auf der Basis der ausschließlichen Kompetenz der Europäischen Union zur Steuerung des Außenhandels, z.B. in der Dual-Use-Verordnung, im Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation (MOG) für die Ein- und Ausfuhr von Marktordnungswaren, im Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (VerbrVerbG), im Gesetz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen, in der Betäubungsmittel- und Außenhandelsverordnung (BtMAHV), im Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG), im Ausführungsgesetz zum Chemieübereinkommen (CWÜAG), in der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen sowie im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Bank- und Kapitalmarktstrafrecht
Der Kapitalmarkt steht unter ständiger Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sämtliche Börsentransaktionen werden dabei auf ihren ordnungsgemäßen Verlauf hin überprüft, ebenso wie die Jahresabschlüsse der Banken.
Unregelmäßige oder manipulierte Ein- und Verkäufe oder unrichtige Darstellungen in den Bilanzen lösen nicht nur Ermittlungen der Finanzaufsicht aus, sondern in enger Verknüpfung und Zusammenarbeit auch Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaft. Für die Ermittler spielen dabei vor allem Betrugs- und Untreuedelikte (§§ 263, 264a, 266 StGB), Marktmanipulation (§ 20a WpHG) sowie Insiderhandel (§ 38 Abs. 1 WpHG) eine große Rolle. Börsengelistete Unternehmen und Banken müssen eine geregelte und richtige Informationspolitik betreiben und sämtliche personelle und sachliche Unternehmensfakten zur richtigen Zeit kommunizieren. Andernfalls hat dies u.U. nicht nur Auswirkungen auf den Kursverlauf, sondern auch auf die Unternehmensexistenz. Bei Unternehmen, die zudem börsennotiert in den USA sind, begleiten, betreuen und koordinieren wir Verfahren der United States Securities and Exchange Commission (SEC) etwa im Zusammenhang mit dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) gemeinsam mit US-amerikanischen Kanzleien.
Berufsrecht (WP, StB, RA, Ärzte u. a.)
Wir übernehmen die Beratung und Verteidigung von Freiberuflern aller Art, z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten und haben dabei sowohl Ihre jeweilige Berufsordnung als auch strafrechtliche Sonderdelikte im Blick.
Gerade für Wirtschaftsprüfer hat das berufs- und strafrechtliche Sanktionsverfahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Grund dafür ist neben verschiedenen Änderungen des Berufsrechts (WPO-Novellen) in den letzten Jahren auch durch die zumindest in der Öffentlichkeit empfundene Nähe zur Finanz- und anderen Bilanzkrisen.
Im Arztstrafrecht vertreten wir regelmäßig Unternehmen der Pharma- und Medizinbranche und einzelne Ärzte und Apotheker bei Vorwürfen der Korruption, der Untreue oder in Betrugs- und Abrechnungsverfahren.
Auf dem Gebiet der Compliance beraten wir Unternehmer und Betriebsleiter umfassend präventiv zu den Anforderungen und der Erfüllung eines notwendigen und angemessenen Compliance-Management-Systems (CMS). Unsere Beratung ist umfassend bis hin zur Prüfungsreife gemäß den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 980) und den Internationalen Qualitätsnormen ISO 19.6001 und ISO 37.001. Auch in der Evaluierung bereits bestehender CMS sind wir erfahrene Berater und unterstützen Sie in der Prüfung Ihres CMS gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern.
Wir beraten rechtlich umfassend zu erhöhten Sorgfaltsanforderungen, strafrechtlichen Risiken im Geschäftsverkehr und im Wettbewerb, bei außenwirtschaftlichen und steuerlichen Fragen, zu Produzentenhaftungs- und Verkehrssicherungspflichten sowie zu Aufsichtspflichten als Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat. Konkrete Ermittlungen begleiten wir sowohl als strafrechtliche Unternehmensanwälte als auch als Koordinatoren zur Krisenbewältigung. Dabei arbeiten wir auf Ihren Wunsch fachübergreifend mit Ihrer internen Revision, Ihrer Compliance-Abteilung, Ihren Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen. Wir begleiten Sie in der Risikoanalyse ihres Geschäftsbetriebes und der organisatorischen Umsetzung von Compliance-Maßnahmen.
Aufgrund der erheblichen Bedeutung des Themengebiets auch im Ausland, insbesondere im amerikanischen, britischen, europäischen und insbesondere auch osteuropäischen Rechtsraum, sind wir auch grenzüberschreitend für Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig.
Bilanzstrafrecht
Das Bilanzrecht befasst sich vornehmlich mit Fragen der Rechnungslegung. Im Einzelnen zählen dazu die Buchführung, das Aufstellen der unternehmerischen Bilanzen und die Aufstellung des Jahresabschlusses.
Darüber hinaus müssen diese sich an nationale und internationale Standardbewertungsvorschriften halten (DRSC, IAS/IFRS). Treten dabei Unstimmigkeiten, etwa im sogenannten Enforcement-Verfahren der DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V.) auf, die auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Folge haben können, wird häufig von den Staatsanwaltschaften nicht nur gegen die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ermittelt. Knierim Lorenz Breit Rechtsanwälte verfügen im Bilanzstrafrecht (u.a. §§ 331 ff. HGB) über besondere Expertise und unterstützen Sie gerne bei allen aufkommenden Fragen oder ggf. Ermittlungen.
Datenschutzstrafrecht
Das Datenschutz(straf)recht hat spätestens durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enorm an Bedeutung gewonnen. Durch die stetig fortschreitende Technisierung ist die Datenverarbeitung ein wesentlicher Teil der heutigen Geschäftswelt geworden. Ein funktionierendes und praktikables Datenschutzkonzept ist daher ein unverzichtbarer Teil jeder Compliance-Struktur.
Ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften kann empfindliche Strafen bzw. Geldbußen nach sich ziehen. Wir beraten Großkonzerne sowie kleine und mittelständische Unternehmen zur Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Dies umfasst auch eine erste Implementierung dieser Systeme sowie die Schulung der Mitarbeiter von Unternehmen zur Einhaltung der Vorgaben der datenschutzrechtlichen Regelungen. Neben der Beratung zur Einhaltung des Datenschutzrechts sind wir auch als externe Datenschutzbeauftragte tätig.Darüber hinaus vertreten wir Betroffene in allen Stadien datenschutzrechtlicher Verfahren, insbesondere vor den Datenschutzbehörden.
Europäisches Strafrecht
Europäische Richtlinien und Verordnungen bestimmen nicht nur den Wirtschaftsverkehr, sie werden auch umgesetzt in deutsche Strafnormen und Bußgeldtatbestände. Im Außenwirtschaftsrecht, im Sanktionsrecht und im Umweltstrafrecht beispielsweise finden sich zunehmend Blankettnormen, die an die Verletzung von EU-Verordnungen hohe Geldbußen und Strafen knüpfen.
In diesen Bereichen ist eine spezielle Kenntnis des jeweiligen Rechtsgebietes und des zu Grunde liegenden europäischen rechtlichen Rahmens essentiell. Daneben spielt EU-Strafrecht eine zunehmende Rolle im ›› Auslieferungsrecht und im Bereich der Rechtshilfe. Daneben wurden auch für bestimmte europaspezifische Straftaten eigene Verfolgungs- und Ermittlungsorgane wie die europäische Staatsanwaltschaft oder das Betrugsbekämpfungsbüro OLAF in Brüssel eingerichtet. In den letzten Jahren wurden aber auch Richtlinien zur Stärkung der Verteidigungsrechte verabschiedet. Mit der Verabschiedung der europäischen Grundrechtecharta und der Anerkennung der Europäischen Menschenrechtskonvention im EU-Vertrag haben die Grundrechte auf EU-Ebene und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg weiter an Bedeutung gewonnen.
In unserem Team stoßen Sie auf kompetente Berater, die mit den Besonderheiten des EU-Rechts und der Rechtsprechung in Luxemburg und Straßburg vertraut sind. Wir helfen Ihnen, die komplexen Vorgaben des sich europäisierenden Strafrechts einzuhalten und Ihr Recht auf effektive Verteidigung auch grenzüberschreitend unter Berücksichtigung der europarechtlichen Besonderheiten wahrzunehmen.
Geldwäscheprävention und Geldwäschestrafrecht sowie Ordnungswidrigkeiten
Nachdem der Gesetzgeber die Ordnungswidrigkeiten im Geldwäschegesetz verschärft, Bußgelder erhöht und mit dem sog. „All-Crime-Ansatz“ die Strafbarkeit gemäß § 261 StGB ausgeweitet hat, ist die Zahl der Verfahren bereits merklich angestiegen. Umso wichtiger wird die präventive Beratung in diesem Gebiet.
Insolvenzstrafrecht
Um am geschäftlichen Verkehr als Gewerbetreibender teilzunehmen, ist es notwendig, einen Überblick über die eigene Liquiditäts- und Finanzlage zu haben. Als Kontrollmechanismen dienen hier die betriebswirtschaftlichen Instrumente der Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Aufstellen der Unternehmensbilanz(en).
Es ist mithin notwendig eine ordnungsgemäße Buchführung zu betreiben, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens im Blick zu haben und demnach nur Verbindlichkeiten für die Gesellschaft einzugehen, die diese auch den Gläubigern gegenüber erfüllen kann. Hierzu normieren das Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbH-Gesetz (GmbHG) und die Insolvenzordnung (InsO) verschiedene Pflichten an die Geschäftsinhaber.Sobald die Gesellschaft in die Krise gerät und damit ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern nicht mehr erfüllen kann, muss das Unternehmen mit Ermittlungen(etwa wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO oder wegen Bankrottdelikten nach den §§ 283 ff. StGB) rechnen.Knierim Lorenz Breit Rechtsanwälte beraten und verteidigen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Insolvenzstrafrecht oder Bankrottdelikte. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern die wirtschaftlichen Hintergründe auf und überprüfen (belastende) Gutachten von Insolvenzverwaltern oder Wirtschaftsreferenten, um Ihnen eine optimale Beratung zu sichern.
Internationales Strafrecht
Im Zeitalter der Globalisierung sind viele Straftaten nicht nur im Inland verfolgbar, sondern weisen einen internationalen Bezug auf. Dementsprechend können diese auch außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets verfolgt und abgeurteilt werden.
Auch durch grenzüberschreitende Tätigkeiten bspw. bei ausländischen Tochtergesellschaften oder Zulieferbeziehungen ins Ausland kommen internationale rechtliche Bezüge zum Tragen. Zu den typischen grenzüberschreitenden Delikten zählen internationale Korruptionsdelikte, Internet-Betrug, Steuerhinterziehung, Zollverstöße, Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz und viele weitere.
Neben Fragen des Strafanwendungsrechts (§§ 3 ff StGB) sind hier auch spezielle Kenntnisse im ›› Rechtshilfe- und Auslieferungsrecht (IRG) sowie im Rechtsvergleich von Bedeutung. Schließlich beansprucht das deutsche Strafrecht bei den sog. „core crimes“, den Straftaten mit dem größten Unrechtsgehalt wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, unabhängig von Täter, Opfer und Tatort, universelle Geltung. Wir verfügen über Experten, die sich mit dem nationalisierten Völkerstrafrecht (VStGB) wie auch dem Recht vor den internationalen Strafrechtshöfen befassen und sowohl wissenschaftlich als auch praktisch in diesem Gebiet tätig sind.
Internetstrafrecht und IT-Strafrecht
Was zu Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrtausends noch in kaum einem Haushalt und nur in wenigen Unternehmen anzutreffen war, ist heute aus dem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Das Internet ist ein ständiger Wegbegleiter geworden und der Umgang mit neuen elektronischen Medien eine Selbstverständlichkeit.
Dadurch bedingt musste der Gesetzgeber reagieren und eine Vielzahl neuer Tatbestände in das StGB und in das Nebenstrafrecht aufnehmen. Aber auch bestehende Regelungen mussten im Wege richterlicher Rechtsfortbildung an die Schnelllebigkeit und die Besonderheiten der Online-Welt angepasst werden.
Individuen und Unternehmen haben daher zunehmend Berührungspunkte mit dem Urheber- und Wettbewerbsrecht, dem Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), dem Geheimnisverrat (§ 17 UWG), dem Persönlichkeitsrechtsschutz und Presserecht sowie mit demBetrug, der per Computer oder Internet als Medium begangen wird.
Knierim Lorenz Breit Rechtsanwälte helfen Ihnen sowohl in allen Konstellationen, in denen Sie sich gegen derartige Vorwürfe verteidigen müssen, als auch proaktiv, wenn Sie durch Strafanzeigen oder interne Ermittlungen gegen Dritte vorgehen, um sich und Ihr Unternehmen vor Bedrohungen der neuen Medien und Risiken der elektronischen Kommunikation zu schützen.
Kartellordnungswidrigkeitenrecht und Kartellstrafrecht
Das Kartellrecht enthält zahlreiche (europäische) Bußgeldtatbestände (u.a. geregelt im GWB und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV), darüber hinaus sind auch im deutschen Kernstrafrecht kartellrechtliche Straftatbestände normiert (vgl. § 298 StGB).
Insbesondere im Baugewerbe, aber auch im Gesundheitssektor kommt es häufig zu vergaberechtlichen Verfahren, weil die Kriterien öffentlich normierter Ausschreibungen bewusst von den Wettbewerbern umgangen werden. Die Vorwürfe der Kartellbehörden oder Staatsanwaltschaften richten sich dabei nicht nur gegen einzelne Verantwortliche wegen Betrugs-, Bestechungs- oder Untreuehandlungen, sondern können auch dem Unternehmen selbst erhebliche Risiken bescheren.
Besondere Brisanz erfährt das Kartellrecht durch die hohen Unternehmensgeldbußen, die bis zu 10% des Vorjahres(konzern)umsatzes ausmachen können. In Verbindung damit muss das Unternehmen mit anderen existenzbedeutenden Folgen, wie die Eintragung in ein öffentliches Vergabe- und Korruptionsregister und die Sicherstellung von Vermögenswerten zur Abschöpfung, rechnen.
Wir beraten Sie in jeder Phase des Verfahrens – von der Prüfung der Möglichkeit der sog. „Kronzeugenregelung“, die Begleitung von Durchsuchungen bis hin zur Verteidigung im Bußgeld- oder Strafverfahren, um eine optimale Beratung und Verteidigung zu gewährleisten.
Korruptionsstrafrecht
Korruption kann jeweils aktiv und passiv im Zusammenhang mit Hoheitsträgern (§§ 331 ff. StGB, ggf. in Verbindung mit dem IntBestG) oder mit privatwirtschaftlichem Wettbewerb (§§ 299 ff. StGB) stehen.
In den letzten Jahren haben die Gesetzgeber weltweit die Liste strafrechtlich bewertbarer Handlungen im Bereich des Korruptionsstrafrechts erheblich erweitert (so zum Beispiel durch den UK Bribery Act 2010 oder den US-Foreign Corrupt Practices Act). Die Ermittlungsbehörden sind gleichzeitig sensibler geworden. Zum einen sind nun auch Bestechungshandlungen im internationalen Geschäftsverkehr strafbar und zum anderen Konstellationen, die zunächst lediglich als Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung oder als kollegiale Geste empfunden werden. Im Einzelfall ist es für Unternehmen schwer feststellbar, ob bestimmte Einladungen, Geschenke oder andere Zuwendungen noch als sozialadäquate Kontaktpflege oder bereits als vorsätzliche Vorteilsgewährungen / Bestechungshandlungen zu werten sind. Knierim Lorenz Breit Rechtsanwälte unterstützen sie dabei gerne präventiv oder auch bei bereits laufenden Ermittlungen.
Lebensmittelstrafrecht
Das Lebensmittelstrafrecht und Lebensmittelordnungswidrigkeitenrecht ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungsbehörden getreten.
Skandale um „Gammelfleisch“, Salmonellen oder das Umetikettieren abgelaufener Ware sind nur einige Beispiele hierfür. Neben klassischen Straftaten, wie etwa Betrugsvorwürfen, kommen dabei regelmäßig lebensmittelrechtliche Sanktionsnormen aus dem LFGB in Betracht, die neben einer vertieften lebensmittelrechtlichen Expertise auch die Kenntnis des einschlägigen Europarechts voraussetzen.
Für ein Unternehmen, das sich gegen derartige Vorwürfe zur Wehr setzen muss, sind die Folgen schnell existenzbedrohend. Eine öffentliche Berichterstattung kann zu irreparablen Schäden in Kunden- und Lieferantenbeziehungen führen, regelmäßig droht parallel der Entzug behördlicher Zulassungen und schließlich können Schadensersatzansprüche oder Maßnahmen der sog. Vermögensabschöpfung schnell den Bereich der finanziellen Tragbarkeit übersteigen. Knierim Lorenz Breit Rechtsanwälte unterstützen sie in allen diesen Fragen präventiv ebenso wie im Rahmen bereits laufender behördlicher Ermittlungen oder gerichtlicher Verfahren.
Medizinstrafrecht
Seit dem Jahr 2016 sind die neuen Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuchs in Kraft und stellen die Bestechung und Bestechlichkeit von Angehörigen der Heilberufe unter Strafe.
Dadurch ist ein großer Anwendungsbereich entstanden, der bisherige Kooperationen kriminalisiert und in der Praxis – d.h. bei Ärzten wie auch bei Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Unsicherheiten hervorruft. Das Medizinstrafecht ist aber nicht erst seit der Einführung der neuen Korruptionsnormen ein Teil des Wirtschaftsstrafrechts.
Der Abrechnungsbetrug, die Untreue sowie die Strafbarkeiten nach dem BtMG, AMG und dem MPG haben schon immer einen wichtigen Bestandteil des Wirtschaftsstrafrechts dargestellt. Hinzu kommen die Haftung von Ärzten wegen Behandlungsfehlern sowie auch Fragen zu Organisations- und Überwachungspflichten, nicht nur in größeren Organisationseinheiten.
Revisionsrecht und Verfassungsbeschwerden
In Rechtsmittelverfahren verfügen wir ebenfalls über langjährige Erfahrung. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten des jeweiligen Rechtsmittels, um Ihr Anliegen oder Ihr Verfahren gerichtlich überprüfen zu lassen, falls erforderlich auch beim Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wir übernehmen insbesondere die Einlegung und Begründung von Rechtsbeschwerden, Revisionen und Verfassungsbeschwerden - gern auch in Abstimmung mit Ihrem bisherigen Berater oder Verteidiger.
Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
Das Steuerstrafrecht gehört zu den klassischen Unterkategorien des Wirtschaftsstrafrechts und umfasst im weitesten Sinne alle Strafvorschriften, die sich mit der Sanktion wegen Verstößen gegen Steuergesetze beschäftigen.
Die größte Rolle in der Praxis spielt § 370 AO, der Tatbestand der Steuerhinterziehung. In den letzten Jahren haben die Steuerhinterziehungstatbestände auch in der Öffentlichkeit durch zahlreiche Ermittlungen der Steuerbehörden wegen unrichtiger Angaben oder Verschweigen steuererheblicher Tatsachen in den Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden für Aufmerksamkeit gesorgt. Spätestens seit der verschärften Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist deutlich geworden, dass es sich bei der Steuerhinterziehung um kein Kavaliersdelikt handelt und Haftstrafen ohne Bewährung drohen. Zur Vermeidung von strafrechtlicher Verfolgung kam es in jüngster Zeit zu einer Flut von Selbstanzeigen (§ 371 AO), wobei der deutsche Gesetzgeber die hierfür geltenden Regelungen erheblich eingeschränkt hat und daher eine fundierte Beratung im Vorfeld unverzichtbar ist.
Knierim Lorenz Breit Rechtsanwälte beraten und verteidigen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir arbeiten eng mit externen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, so dass wir Ihnen bei den häufig wechselnden und komplizierten Regelungen zur Seite stehen.
Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir auch die im Rahmen steuerstrafrechtlicher Verfahren regelmäßig anfallenden Verfahren gegenüber Finanzämtern oder Finanzgerichten, um durch Einspruchsverfahren die Bestandskraft von Steuerbescheiden zu vermeiden oder durch Anträge auf Aussetzung der Vollziehung Ihre Liquidität sicherzustellen.
Umweltstrafrecht
Auf dem Gebiet des Umweltstrafrechts beraten und vertreten wir Sie, in den Bereichen Immissionsschutz, Abfallbeseitigung, Natur- und Lärmschutz.
Sowohl im Kern-, als auch im Nebenstrafrecht existieren zahlreiche Vorschriften (u.a. §§ 324 ff. StGB), welche die Gewässer-, Boden-, und Luftverschmutzung sanktionieren. Darüber hinaus richten sich häufig Verfahren gegen Anlagebetreiber, die entweder den Umgang mit gefährlichen Abfällen nicht ordnungsgemäß sicherstellen oder ohne entsprechende Genehmigung Anlagen dieser Art betreiben. Bei Verstößen müssen Unternehmen mit hohen Bußgeldern undder Gewinnabschöpfung und die verantwortlichen Handelnden mit Haftstrafen rechnen.
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst als Oberbegriff eine Sammlung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafvorschriften, die typischerweise in einer Nähe zu oder im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten stehen.
Die Regelungen ergeben sich aus dem deutschen Kern- und Nebenstrafrecht sowie internationalen Regelungen, beispielsweise zur Korruptionsstrafbarkeit oder ausländischen nationalen Vorschriften des Kapitalmarkts. Näheres finden Sie bei der jeweiligen Spezialisierung.